Daniel Stang
Geschäftsführung
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1-5?
Viele pflegebedürftige Menschen und Angehörige wissen nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen. Dabei unterstützt die Pflegekasse je nach Pflegegrad mit unterschiedlichen Geld- und Sachleistungen – z. B. für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder ambulante Pflege. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen verständlich und übersichtlich, welche Ansprüche Sie bei Pflegegrad 1 bis 5 haben – und wie Sie diese sinnvoll nutzen. Denn wer seine Möglichkeiten kennt, kann nicht nur den Alltag spürbar erleichtern, sondern auch wichtige finanzielle Entlastung erhalten. Egal, ob Sie gerade erst einen Pflegegrad beantragt haben oder bereits Unterstützung erhalten – es lohnt sich, die Leistungen im Detail zu kennen und optimal auszuschöpfen. Besonders der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro, der für alle Pflegegrade gilt, wird häufig nicht genutzt – obwohl er wertvolle Hilfe im Haushalt oder bei der Alltagsbegleitung ermöglicht.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Weitere Leistungen ab Pflegegrad 2
131 € Entlastungsbetrag monatlich • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion, bis 40 €/Monat) • Wohngruppenzuschlag bei gemeinschaftlichem Wohnen • Pflegeberatung und Beratungsbesuche • Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (z. B. Haltegriffe, Türverbreiterung) Wichtig: Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1.
• Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Pflegedienst) • Tages- und Nachtpflege • Kurzzeit- und Verhinderungspflege • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 €) • Pflegehilfsmittel & Pflegekurse für Angehörige • Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige Angehörige
Ihre Alltagshilfe in Kaiserslautern –
Unterstützung bei Pflegegrad, Haushalt und Betreuung
Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst pflegebedürftig ist, weiß, wie belastend der Alltag sein kann. Kleine Aufgaben wie Putzen, Einkaufen oder Begleitung zu Arztterminen werden schnell zur Herausforderung. Hier kommt die Alltagshilfe Kaiserslautern ins Spiel: Wir bieten hauswirtschaftliche Unterstützung, Alltagsbegleitung und Hilfe bei der Organisation des täglichen Lebens – individuell, zuverlässig und mit Herz. Als anerkannter Anbieter nach § 45b SGB XI rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet für Sie: Keine Kosten, wenn Sie einen Pflegegrad 1 bis 5 haben und Ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € bei uns nutzen.
Unsere Leistungen auf einen Blick: • Haushaltshilfe bei Pflegegrad – Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Müllentsorgung u. v. m. • Alltagsbegleitung – Gespräche, Gesellschaft, gemeinsame Aktivitäten und Spaziergänge • Begleitung zu Terminen – z. B. zum Arzt, zur Apotheke oder bei Erledigungen • Individuelle Entlastung im Alltag – wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen • Abrechnung direkt über die Pflegekasse – schnell, unbürokratisch & sicher Was übernimmt die Pflegekasse? Leistungen je nach Pflegegrad Ab einem Pflegegrad 1 haben Sie bereits Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Sie für eine anerkannte Haushaltshilfe oder Alltagshilfe nutzen können. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege hinzu. Viele Betroffene wissen nicht, wie viel Unterstützung ihnen eigentlich zusteht – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu erkennen und richtig zu nutzen.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Unterstützung sichern!
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – ganz einfach über unser Formular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.